Kennt jemand die Fristen, die bei der Geltendmachung von Ansprüchen an eine Airline wegen Verzögerung des Abflugs eingehalten werden müssen ?
Das sind, meine ich drei Jahre. Kann aber sein, dass es dann noch bis Ende des entsprechenden Kalenderjahres geht.
Auf der Internetseite vom Dortmund Airport ist eine Telefonnummer und Emai-Adresse angegeben an die man sich wenden kann. Vielleicht versuchst Du mal nachzufragen und teilst uns dann das Ergebnis hier im Forum mit. Sonst spekulieren noch alle wild rum. Denn ich meine die Fristen wären wesentlich kürzer angesetzt. 00 800 6789 10 11 (EuropeDirect Freephone) oder per E-Mail an [email protected] Quelle: http://www.dortmund-airport.de/364.html
Der BGH (Urt. v. 10.12.2009, Xa ZR 61/09) hat entschieden, dass der Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 7 Abs. 1 VO 261/2004 der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB unterliegt. Gem. § 199 Abs. 1 BGB beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger (Fluggast) von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Im Zweifel also mit dem Schluss desjenigen Jahres, in dem sich die Flugstörung ereignet hat. War dies 2010, beginnt die Frist am 1.1.2011 und endet am 31.12.2013.