Entschädigungen für Reisemängel bei Pauschalreisen

Dieses Thema im Forum "Besser Buchen" wurde erstellt von Jet1, 9. August 2011.

  1. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    So manchem Pauschalurlauber ist keine Begründung zu dämlich und zu abwegig, um nicht dennoch einen Reisemangel beim Veranstalter seiner Reise geltend zu machen und dafür eine Entschädigung zu fordern. Der ADAC hat dazu die Urteile von deutschen Gerichten aus den letzten 10 Jahre ausgewertet und zusammengetragen, in welchen Fällen eine Minderung des Reisepreises zugebilligt und in welchen Fällen abgelehnt wurde.

    http://www.adac.de/reise_freizeit/ratge ... geId=32534

    Danach darf sich beispielsweise keine Hoffung auf Geld zurück machen, wenn im gebuchten Hotel 50% der Gäste Russen sind. Leer ging auch ein Pauschalurlauber aus, der auf dem Gelände des gebuchten Hotels von einem Affen gebissen worden war, dafür den Reiseveranstalter verantwortlich machen und seinen Reisepreis mindern wollte. Abgeblitzt ist ferner jemand, der mit dem Argument, das Personal in einem Hotel im fremdsprachigen Ausland habe nur die Landessprache beherrscht, eine Entschädigung herausschlagen wollte.

    Man sollte es nicht glauben …
     

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