Erstattung bei Unwetter

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von zahnfee, 20. Dezember 2009.

  1. zahnfee

    zahnfee Bronze Member

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    Freunde von mir sitzen gerade in DUS fest - der Flug heute nach NY wurde abgesagt,
    jetzt fliegen Sie morgen nach Miami.

    Bekommt man denn etwas erstattet?
     
  2. masterpain

    masterpain Co-Pilot

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    Nein. Ist höhere Gewalt!!! Da gibt es normalerweise nichts.
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Entschädigungsleistungen stehen ihnen nicht zu, da Wetterkapriolen als höhere Gewalt gelten und damit nicht im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegen.
    Was sie bekommen, ist eine adequate Umbuchung zu ihrem geplanten Zielort oder ggf. eine Rückerstattung.

    Haben sie den Flug nach Miami den aus eigener Kasse gebucht oder hat Air Berlin (um die dürfte es ja gehen) das Rerouting auf Kulanz angeboten?
     
  4. saftschupser

    saftschupser Platinum Member

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    Ist LH.

    Und ja, LH fliegt ab DUS nach EWR und MIA. :mrgreen:
     
  5. zahnfee

    zahnfee Bronze Member

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    Genau, es ist LH,

    Sie wollte 2 Nächte nach New York, und dann nach Miami.
    Sie wurden jetzt auf Miami, für Flug ist morgen, umgebucht.
    der Flug New York - Miami (extra gebucht bei AA)
    und das Hotel (2 Nächte)
    verfallen also....
     
  6. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    So ist es.

    Wenn das Hotelzimmer vorausbezahlt und eine kostenfreie Stornierung nicht möglich ist, bleiben sie höchstwahrscheinlich auf diesen Kosten sitzen
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Ist mir dann auch noch eingefallen. :oops:
    Ändert aber ja nichts an der Antwort.

    Ja, ist (leider) so. Andererseits: Die Airline ist für das Wetter nunmal nicht verantwortlich, aber für die Sicherheit der Passagiere.
     
  8. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Es besteht grundsätzlich umfassender Anspruch auf Ersatz .
     
  9. saftschupser

    saftschupser Platinum Member

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    Genauso ist es. Die Uhr 24 Stunden zurückdrehen und auf besseres Wetter hoffen. :lol:
     
  10. zahnfee

    zahnfee Bronze Member

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    @somkiat

    genau, dass dachte ich mir auch so...
    bei mehr als 6 stunden
    ab 3500km - 600 euro + hotel
    auch bei wetterbedingten ausfällen, oder?
     
  11. Guest

    Guest Guest

    Bitte nicht auf somkiat hören, er will einfach nur witzig sein.
    Bei Ausfällen auf Grund der Wetterlage gelten die EU-Regularien und das Montrealer Abkommen NICHT.
     
  12. marcA

    marcA Silver Member

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  13. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Es gilt bei wetterbedingten Flugausfällen das Kopenhagener Abkommen , welches besagt , daß es demnächst 2 Grad wärmer wird und sich damit der Fall von selber erledigt . Ausnahme : China .

    Außenminister Westerwelle rät von Reisen nach China deswegen ab . Ab und zu .
     
  14. harza1896

    harza1896 Bronze Member

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    Hatte TXL-DUS RP gebucht und den HF bereits am Freitag. Da mich heute in DUS aufgrund der wahnsinnig langen Schlangen am LH Terminal der Schlag traf und ich heute noch unbedingt in Berlin sein muss, habe ich die Bahn gewählt (in der ich noch sitze) ohne mich in die ellenlange Schlange am LH-Schalter anzustellen.
    Wie stehen die Chancen wenigsten die Kosten für's Bahn-Ticket erstattet zu bekommen wenn ich keine Umbuchung (auf welchen Flug denn heute auch?) In Anspruch genommen habe/nehmen konnte?
     
  15. saftschupser

    saftschupser Platinum Member

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    Wer ist witzig ?

    Ich finde es witzig, wenn ich mir so die Beiträge bzgl. des Wetters anschaue, viele fragen erst mal " Was bekomme ich für den Flugausfall".

    Witzig, oder eben traurig.

    Das Forum ist, wie im wirklichen Leben, ein Spiegelbild der Gesellschaft.
     
  16. Guest

    Guest Guest

    Gering, die Airline ist nicht verpflichtet dies zu bezahlen. Wenn du keine Umbuchung wählst, hast du bei diesen Wetter-Geschichten nur das Recht auf die Rückerstattung deiner Kosten für den ausgefallenen Flug - darüberhinaus aber nichts anderes. Du kannst aber auf Kulanz anfragen, aber mach dir keine großen Hoffnungen.

    Die Frage finde ich in diesem Zusammenhang nicht dreist, schließlich bestehen für gewöhnlich zurecht Ansprüche. Das dies beim Wetter nicht der Fall ist, können sich die meisten denken - aber klären darf man es trotzdem.
     
  17. el_diablo

    el_diablo Bronze Member

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    Bekommst keine Erstattung.
    Kollege wollte mal in die Karibik, flog aber wegen ein Hurricane 36 Std später, CONDOR.
    Condor brach alle Passagiere im Steigenberger Hotel unter.
    Die Klage hat er verloren, wegen höhere Gewalt, ist nicht die Airlines schuld.
    Trotzdem zeigten sich sehr Kulant von Condor und haben einen Y Flug in die Karibik bei der Verhandlung geschenkt.
     
  18. saftschupser

    saftschupser Platinum Member

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    Hat dann ja doppelt verloren.

    DE in Y und dann Langstrecke. :lol:
     
  19. UncleSamDavid

    UncleSamDavid Diamond Member

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    Gleicher Gedanke! :lol:

    Condor in Y ist Körperverletzung!
     
  20. zahnfee

    zahnfee Bronze Member

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    @saftschupser
    bekommst Du die Schadensersatzzahlungen von Deinem Gehalt abgezogen?
     

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