Geld zurück für einen gestrichenen Flug gibt es nur, wenn der Abflug innerhalb der EU stattfand oder es sich um eine Airline aus der EU handelt. :!: Eigentlich war es klar, das es so ausgehen würde. http://www.focus.de/reisen/urlaubstipps ... 17366.html
Wobei es sich hier um einen groben Schnitzer in der Focus-Berichterstattung handelt. Wenn man's im Zusammenhang liest, wird klar, daß das Gericht nur entschieden hat, daß die EU-Verordnung hier nicht anwendbar sein soll. Das heißt, daß es - neben der normalen Umbuchung - keine pauschalisierte zusätzliche Kompensationsleistung gibt. Was hier - da es sich um einen Langstrecken-Flug handelte - 600 Euro bedeutet hääte. Immer noch genug Zündstoff. (Die SZ nennt als AZ: C-173/07)
soviel ich weiß ist es doch sowohl beim start als auch bei ankauf eines europäischen Flughafens (was natürlich in dem fall ebensowenig zutraf, da der flug von manila nach Dubai ging)