Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten – Master-Thread

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Jet1, 25. Oktober 2011.

  1. Jet1

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    Diesen Thread hab’ ich aufgemacht, damit grundsätzliche Infos zur Thematik (losgelöst von den konkreten Einzelfällen, die User in anderen Threads bereits geschildert haben oder noch schildern werden) zusammen getragen werden können, z.B. die einschlägigen Vorschriften und maßgebliche Gerichtsurteile.

    Den Anfang möchte ich mit den Infos der Luftfahrtbundesamtes machen, mit denen man ganz gut einen Überblick darüber bekommt, in welchen Fällen man Anspruch auf Betreuungsleistungen und Entschädigungen hat.

    http://www.lba.de/DE/Buerger_Service/Fl ... l?nn=20280

    Beim Luftfahrtbundesamt gibt es auch einen telefonisch erreichbaren Bürger-Service, bei dem man sich Rat in konkreten Fällen von Flugunregelmäßigkeiten holen kann.

    http://www.lba.de/DE/Buerger_Service/Ko ... _node.html
     
  2. Traffic Control

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    Re: Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten – Master-Threa

    Urteil des Landgerichts Darmstadt:

    Quelle: Spiegel Online Reise http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,794638,00.html#ref=rss
     
  3. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Re: Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten – Master-Threa

    Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat sehr übersichtlich zusammengestellt, welche Ansprüche auf Betreuungs- und Entschädigungsleistungen man bei welchen Flugunregelmäßigkeiten hat.

    http://www.vzb.de/UNIQ132066188519044/link646321A.html
     
  4. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Re: Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten – Master-Threa

    Das Amtsgericht Rüsselsheim hat entschieden, dass bei einem verspäteten Anschlussflug außerhalb der EU kein Anspruch auf Entschädigung besteht.

    http://www.airliners.de/rahmenbedingung ... r-eu/25843
     
  5. Jet1

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    Abbruch eines Fluges gilt als Annullierung

    Abbruch eines Fluges gilt als Annullierung

    Entscheidet sich ein Pilot, nach dem Start einen Flug abzubrechen und zum Ausgangsflughafen zurückzukehren, gilt das nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes als Annullierung. Die Passagiere haben in einem solchen Fall Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 der EU-Verordnung 261/2004.

    http://www.airliners.de/rahmenbedingung ... ich-/26541
     
  6. Jet1

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    Die durch den krankheitsbedingten Ausfall eines Besatzungsmitgliedes entstandene Verspätung eines Fluges ist kein „besonderer Umstand“ im Sinne der Fluggastverordnung der EU und befreit die Fluggesellschaft nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vorgeschriebenen Entschädigung. Das gilt auch bei Flügen von außerhalb der EU in ein Land der EU mit einer Fluggesellschaft aus der EU (Urteil des Amtsgerichts Rüsselsheim vom 17.09.2010 – 3 C 598/10)

    http://www.kanzlei-woicke.de/2010/09/17/ag-rüsselsheim-urteil-v-17-09-2010-3-c-598-10/
     
  7. Jet1

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  8. Sire83

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  9. TallestHotelInJapan

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    Re: Bei Flugausfall muss die Airline für ein Hotel sorgen:


    Am besten ist es, wenn die Airine die Buchung verweigert, dann kann man sich nämlich selbst das Hotel aussuchen was man mag und muss nicht mit einer billigen Absteige irgendwo im Kraut draussen Vorlib nehmen!
     
  10. Jet1

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    Re: Bei Flugausfall muss die Airline für ein Hotel sorgen:

    Wohl kaum, denn als betroffener Passagier hat man eine Schadenminderungspflicht mit der Folge, dass man zwar nicht in einer Jugendherberge übernachten muss, aber auch nicht im teuersten Nobelhotel weit und breit absteigen darf, sondern - um nicht auf den Mehrkosten sitzen zu bleiben - sich am besten in ein Quartier der mittleren Preisklasse sucht.
     
  11. Travelman

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    Re: Bei Flugausfall muss die Airline für ein Hotel sorgen:

    In dem geschilderten Fall ging es ja eben darum, dass der Fluggast sich nicht das günstigste Mittelklassehotel ausgesucht hat. Trotzdem musste die Airline bezahlen. Wenn sie sich nicht kümmert, kann man eben nicht vom Fluggast erwarten, dass er bei Hotels Ortskundig ist. Wenn er dann einfach das Hotel nimmt, was am nächsten zum Flughafen ist, dürfte das nach diesem Gerichtsurteil wohl auch ok sein.
     
  12. Jet1

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    Re: Bei Flugausfall muss die Airline für ein Hotel sorgen:

    Ja, einverstanden, das ist ja durchaus ein vernünftiger Grund für die Hotelwahl. Aber wenn in solchen Fällen direkt an einem Flughafen mehrere Hotels zur Verfügung stehen, dürfte die Airline nicht (wenn nicht weitere Gründe dafür hinzukommen) wie selbstverständlich das teuerste davon zu bezahlen haben (also nicht von vornherein, „was man mag“).
     
  13. TallestHotelInJapan

    TallestHotelInJapan Silver Member

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    Re: Bei Flugausfall muss die Airline für ein Hotel sorgen:

    Wohl wahr für Leute die sonst auch im mittleren Segment absteigen. Wohl eher nicht wahr, wenn man nachweisen kann, dass man in Fünfsternehotels logiert, wenn immer es solche gibt :idea:
     
  14. Traffic Control

    Traffic Control Administrator

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    Re: Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten – Master-Threa

    Hinweis: Wir haben das Thema " Bei Flugausfall muss die Airline für ein Hotel sorgen:" in den Masterthread zu Fluggastrechten verschoben.
     
  15. Jet1

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    Re: Bei Flugausfall muss die Airline für ein Hotel sorgen:

    Nein, die Gepflogenheiten bei selbst bezahlten Übernachtungen sind nicht der Maßstab dafür, was die Airline bei Flugunregelmäßigkeiten übernehmen muss. Wenn Deine Meinung richtig wäre, bräuchte eine Airline konsequenterweise bei Passagieren, die nachgewiesenermaßen auf eigene Kosten – aus welchen Gründen auch immer – nur in Jugendherbergen übernachten, auch nur vergleichbare Kosten zu tragen. Kann wohl nicht sein, oder?

    Im Übrigen triff in der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle, in denen eine Airline bei Flugunregelmäßigkeiten notwendige Übernachtungen tatsächlich organisiert, sie die Hotelauswahl (zu Recht) ja auch nicht nach den persönlichen Präferenzen jedes einzelnen Passagiers, sondern nach anderen und – soweit mir bekannt – bisher gerichtlich noch nie beanstandeten Kriterien.
     
  16. Jet1

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  17. berlinerjunge

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    Re: Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten – Master-Threa

    Hotelauswahl: Ein guter Massstab ist m.E. (sozusagen nach billigen Ermessen) ein Hotel, in das die Fluglinie, im Zweifel vergleichbare Fluglinien, ihr (fliegendes) Personal unterbringt.
    Und das sind i.d.R. zum Glück keine Jugendherbergen :)
     
  18. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Keine Entschädigung bei Flugannullierungen nach Streikaufruf

    Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass eine Entschädigung nach der EU-Verordnung über Fluggastrechte nicht zusteht, wenn ein Flug infolge eines angekündigten Streiks gestrichen worden ist und alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um die Beeinträchtigung von Fluggästen so gering wie möglich ausfallen zu lassen.

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =0&anz=132
     
  19. Sire83

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  20. Sire83

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    Re: Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten – Master-Threa

    Airline muss auch für verpassten Anschlussflug zahlen:
    Fällt der Zubringerflug aus, stehen den Passagieren Ausgleichszahlungen zu.
    http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1354157
     

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