Keine Stornokosten bei Ausfall des getrennt gebuchten Hinflu

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Jet1, 20. Dezember 2012.

  1. Jet1

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    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei Stornierung einer Reise (hier einer Kreuzfahrt), weil der getrennt gebuchte Hinflug wegen höherer Gewalt (Aschewolke) nicht stattfinden kann, der Reiseveranstalter keinen Anspruch auf Stornokosten hat.

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =4&anz=215
     

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