Nach mehreren deutschen Gerichten hat nun auch der Europäische Gerichtshof entschieden, dass kostenpflichtige Zusatzleistungen bei Flugbuchungen im Internet (z. B. Reiseversicherungen) nicht voreingestellt werden dürfen und bei fehlendem Interesse daran nicht erst abgewählt werden müssen (opt out). Statt dessen müssen solche Zusatzleistungen ausdrücklich angenommen werden (opt in). http://www.focus.de/finanzen/news/eu-eu ... 84210.html