Odyssee in Gatwick - Fluggastrechte?

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von MunichMuppet, 18. Dezember 2009.

  1. MunichMuppet

    MunichMuppet Gold Member

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    Liebe Leute,

    eine Bekannte von mir hängt seit gestern Abend in London Gatwick fest. Ihr Flug mit easyJet nach München wurde um 20:30 Uhr Ortszeit (zwei Stunden nach der planmäßigen Abflugzeit) annulliert - angeblich aufgrund eines Streiks. Das bereits aufgegebene Gepäck wurde wieder an sie ausgehändigt. easyJet hat ihr daraufhin einen Flug am Montag (!) angeboten; es scheinen aber tatsächlich alle easyJet-Verbindungen über's Wochenende (zumindest nach München) gestrichen worden zu sein.

    Nun ja, sie hat dann gestern Nacht den nächstmöglichen Flug von Gatwick nach München heute Morgen um 6:20 Uhr mit Aer Lingus auf eigene Faust gebucht, der vorhin auch annulliert wurde - aufgrund der Wetterlage in London. Aer Lingus hat sie jetzt auf den nächten Flug heute gegen 18 Uhr umgebucht. Die Frage ist nur, ob dieser nicht auch annuliert werden wird, wenn sich die Wetterlage im Laufe des Tages nicht ändern sollte.

    Nun meine Frage an euch: Wie sollte sie jetzt am besten vorgehen und welche Rechte hat sie? Kann sie darauf bestehen, dass sie easyJet ggf. auf einen LH- oder BA-Flug von Heathrow umbucht (sofern die Lage dort besser ist)? Würde sie die Kosten für ein Tageszimmer in Gatwick erstattet bekommen, da sie die Nacht bereits am Flughafen verbracht hat und dementsprechend übermüdet ist?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Gruß,

    MunichMuppet
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Das wird schwierig. Es gibt zwar einen ganzen Komplex an Rechten beim Ausfall etc. von Flügen. ABER: Diese sind sämtlich außer Kraft gesetzt, wenn die Airline keinerlei Verschulden trägt, was beim Wetter der Fall ist (Gatwick und Luton sind übrigens nach wie vor auf Grund schwerer Schneefälle weitestgehend geschlossen). Wenn also auf Grund dessen was verschoben wird, hat sie außer der obligatorischen Umbuchung keine Ansprüche. Beim Streik sieht es schon anders aus: Hätte die Airline diesen Abwenden können? Komplexe Frage, daran wirds hängen. Sie soll sich mal an den Schalter von EasyJet wenden und sich die Fluggastrechte aushändigen lassen.
     
  3. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Schwierige Frage, der angekündigte Streik sollte eigentlich nur die Gepäckabfertigung betreffen, nicht die Flüge. Die Flüge wurden wegen "höherer Gewalt" gestrichen, da gibt es ( korrekterweise ) keine Entschädigung, die Airline hätte den Flug ja liebend gerne durchgeführt. Alles was die Airlines in solchen Fällen anbieten ist das kostenlose Umbuchen auf andere Flüge der EIGENEN Airline, auch von anderen Flüghäfen. Der Rest ist Sache des Passagiers und gehört zum "allgemeinen Lebensrisiko".
     
  4. MunichMuppet

    MunichMuppet Gold Member

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    Danke für die Antworten, fenrir und BER Flyer!

    Hast du dafür eine Quelle? Ist eine Umbuchung auf einen Flug am Montag - also 4 Tage später - für den Passagier zumutbar? Ich denke, nein. Aber vielleicht fehlte auch das nötige "Druck machen" von ihrer Seite aus. Von Stansted wird wohl auch wieder erst ab Sonntag Abend geflogen. Ich hoffe, dass eine Erstattung des Aer Lingus-Flugpreises seitens easyJet problemlos erfolgen wird.
    Im Großen und Ganzen hat sie aber wirklich ziemlich Pech gehabt. So etwas habe ich auch noch nicht erlebt. Ich hoffe nur für sie, dass der Flug heute Abend mit Aer Lingus stattfinden kann.

    Gruß,

    MunichMuppet
     
  5. Hoize

    Hoize Bronze Member

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    Die Maschine von gestern Abend steht auf der Seite des Flughafens München als:

    EZY 5383 Plan 17:05 Erw. 18:45 gelandet

    Steht aber auch als 18:50 gestartet, echt seltsam... :roll:
     
  6. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Die Quelle ist die gültige EU Fluggastverordnung. Bei höherer Gewalt, also nicht von den Airlines zu vertretenden Ausfällen gilt diese ebend nicht, es lassen sich daher auch keine Ansprüche gegen die Fluglinie ableiten. Bei einem geschlossenem Flughafen trifft die Airline ja mal wirklich kein Verschulden, höchstens den Flughafenbetreiber. Das mit der Umbuchung machen die Airlines ( eigentlich alle ) aus Eigennutz, sonst würde es dauernd Streit um Rückerstattung für das nicht geflogene Segment geben. Wenn erst 4 Tage später ein Rückflug angeboten wird gehe davon aus das in den anderen Tagen wirklich kein Sitz mehr frei ist bzw. diese Flüge auch gestrichen werden. Gerade Easyjet bucht aber in solch einem Fall auch problemlos auf andere Strecken um wenn der Kunde das wünscht.
     
  7. magmichaeleidel

    magmichaeleidel Bronze Member

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    Bei "höherer Gewalt" auf die eigenen Maschinen, ja. Bei sonstigen Spässchen, z. B. Flugplanverschiebung von Stuttgart nach Venedig im nächsten Sommer, kann der Fluggast auch darauf pochen, dass ihn die Airline auf einen zeitnahen Flug mit der Konkurrenz umbucht :idea:

    Es bleibt also erst mal zu beurteilen, ob der OP wegen "höherer Gewalt" einen Schaden erlitten hat oder einfach so, weil die Airline gepenkelt hat :idea:
     
  8. MunichMuppet

    MunichMuppet Gold Member

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    Es geht ja auch um die Flugnummer 5385.

    Da hast du absolut recht; Aer Lingus scheint die Situation ja auch ordentlich gehandhabt zu haben. Meine Bekannte wurde ja auf den Abendflug umgebucht und ist jetzt immerhin - trotz 2 1/2-stündiger Verspätung - auf dem Weg nach München.

    Auf andere Strecken (mit Umsteigen jwd) oder auf andere Airlines?

    Gruß,

    MunichMuppet
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Das ist ja auch grundsätzlich keine höhere Gewalt sondern im Verantwortungsbereich der Airline.
    Im aktuellen Fall geht es aber um das Wetter (eindeutig höhere Gewalt) und einen Streik (dazu gibt es verschiedene Urteile, je nach dem warum und wie kurzfristig gestreikt wird).
     

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