Zoll-Probleme

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von floctiosus, 22. Dezember 2011.

  1. floctiosus

    floctiosus Silver Member

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    Hallo Zusammen,

    hatte heute mittelschwere Zollprobleme.....eventuell weis hier jemand Rat:


    Bin mit einem Flug aus USA an einem deutschen Flughafen angekommen und dort durch den grünen Ausgang. Im Gepäck hatte ich ein in den USA gekauftes Laptop das sich in meinem persönlichem Besitz befindet.

    Besonderheit: ich arbeite mit Visum in den USA und war also nur "auf Urlaub" in Deutschland, das Notebook wird also von mir in 2 Wochen wieder in die USA ausgeführt.

    Ich fühlte mich in dieser Situation wie ein deutscher Tourist der in USA durch den Zoll geht und bin ohne schlechtes Gewissen durch den grünen Ausgang. Ich wurde kontrolliert und musste Mwst. nachzahlen + soll jetzt noch ein Schreiben (Strafe) bekommen.

    Der Zollbeamte hat sich nicht für mein Visum oder meinen US Führerschein / Social Security etc. interessiert sondern meinte nur ich wäre in Deutschland noch gemeldet (was so auch richtig ist, ich bin in Deutschland nicht abgemeldet weil ich hier einen Wohnsitz unterhalte und von Zeit zu Zeit hier bin), und in meinem Pass wäre mein deutscher Wohnort nicht durchgestrichen - also hätte ich meine Waren geschmuggelt.

    Dieser Meinung bin ich nicht, ich konnte in der Situation allerdings nur zahlen und gehen, möchte aber die Sache im Nachhinein klären da ich der Meinung bin nichts unrechtes getan zu haben.

    Mich würde eure Einschätzung zu der Situation interessieren.

    Grüße,
    floctiosus
     
  2. floctiosus

    floctiosus Silver Member

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    beanstandet wurden mir das Notebook + mein iPhone, ich musste gut 300 Euro an Steuer nachzahlen.

    Ich werde beide Produkte in 2 Wochen wieder ausführen und mir das auch schriftlich bestätigen lassen.
     
  3. floctiosus

    floctiosus Silver Member

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    wurde beides in den USA gekauft, war für mich auch klar, ich arbeite und lebe für die nächsten Jahre in USA! natürlich kaufe ich auch dort ein (zum eigenen Gebrauch), und ich kann sämtlichen Hausstand ja nach meinem mehrjährigen Auslandsaufenthalt abgabenfrei nach Deutschland überführen!

    Da sehe ich es jetzt nicht ein während eines kurzen Heimatbesuches die Sachen zu versteuern! ?
     
  4. kieler1

    kieler1 Entdecker

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    Wenn ich das richtig sehe, kannst du die Sachen doch vorübergehend einführen, nach der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung kann man Dinge für 6 Monate im Inland belassen und muß dann nur nachweisen, dass man das wieder mitnimmt. Der Punkt ist, dass du eben dieses hättest beim "roten Ausgang" anmelden, oder zumindest danach fragen müssen...
     
  5. zapping tv

    zapping tv Bronze Member

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    Dem Gesetz nach bist Du Deutscher Staatsbürger mit einem Wohnsitz in Deutschland.

    War der Laptop im Karton verpackt ? Wenn nein, dann kann man Ihn auch als Gebrauchsgegenstand anrechnen lassen, wenn mann sich Nachweislich länger (min 6 M) in den USA Aufhält, genauso ist es mit dem iPhone.
     
  6. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Wenn Du in D gemeldet bist, wirst Du auch damit ein Problem haben.... Und ein weiter Grund sich abzumelden ist die MwSt Erstattung, fuer in D gekaufte waren....
    S
     
  7. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

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    Kann ich nur bestaetigen. Alles wunderbar nach Abmeldung!
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Jup, keine Chance da Hauptwohnsitz nach wie vor in D.
     
  9. fasttrack

    fasttrack Co-Pilot

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    tja da hat der Vorredner recht, dumm gelaufen, wer sich nicht abmeldet aus D. und seinen neuen Wohnsitz im Reisepass nicht eintragen lässt --wird wie ein hier Ansässiger(in D.) beim Zoll behandelt.Besser immer--vorher informieren, sonst gibts Stress und die Jungs beim Zoll kennen ihr Geschäft :D
     

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