Hallo! In den letzten Jahren habe ich aus meinen Reisen in die USA immer auch etwas mitgebracht. Mal war's ein garmin-navi, mal Elektronik, mal Klamotten oder Schuhe, mal irgendwelche anderen Sachen. Dabei habe ich mich eigentlich (fast) immer an die Beschränkungen gehalten, sodaß es immer unter dem Einfuhrwert blieb. Nun nehme ich aber genau viele von diesen Sachen immer wieder auf meine Reisen mit, sodaß ich mit einem erheblichen USA-Equipment Reise. Bis jetzt bin ich noch nie am Zoll kontrolliert worden. Was aber, wenn das beim nächsten mal anders ist? Können die mir irgendetwas anhaben wenn ich mit diversen Geräten (z.B. Laptop, Navi, Kamera etc) Einreise, die zwar alle ursprünglich aus USA sind, aber eben "nacheinander" dort gekauft wurden? (nein, ich schleppe auch so keine kaufquittungen mit mir rum) Danke für evtl Antworten, Klaus
Solltest Du aber, es erleichtert die Sache für beide Seiten ungemein. Die 5 Kopien mitzuführen wenn es in ein Nicht EU LAnd, geht sollte nicht so schwer sein.
Nun, wenn ich die Quittungen aber nicht mehr habe.... Und wenn, dann wären es ja alles Kaufbelege aus den USA. Die Frage bleibt...können die mir dann was? Nur ein Beispiel um zu verdeutlichen. 1 US-Netbook gekauft und eingeführt 2009 (350 Euro) 1 US-Garmin-Navi gekauft und eingeführt 2008 (350 Euro) 1 Digi-Cam Gekauft und eingeführt 2007 (350 Euro) Jedesmal innerhalb der Freimenge geblieben. Angenommen ich Reise in 3 Wochen wieder nach USA kaufe mir für 300 Euro noch etwas schönes und nehme alle diese Dinge mit (und habe jetzt keine Quittingen dabei). Dann habe ich ja theoretisch Waren weit über der Freimenge dabei, allerdings eben bei unterschiedlichen Reisen gekauft. Wie ist dann die Rechtslage, wenn ich beim Zoll in Frankfurt kontorlliert werde? Gruß, Klaus
Du bist in der Beweispflicht. Wenn Du keine Kaufbelege hast, reichen für eine Kontrolle bzw. deren Nachweis die Flugbelege und Wichtig KK Abrechnungen. Hast Du Bar bezahlt, hast Du ganz einfach in die Tonne gegriffen. Sachen lieber zu Hause lassen.
Danke für die Antwort Saftschubser (bist Du einer?) Nun , dann muss ich wohl weiterhin "Risiko gehen", denn das netbook oder mein garmin habe ich mir ja nicht gekauft, damit es bei Reisen zu Hause liegt. Bis jetzt bin ich irgendwie noch nie kontrolliert worden. Wird schon schiefgehen. Das mit der Beweispflicht ist aber auch nicht ganz kosher. Ich möchte den sehen, der für alles, was er dabeihat und am Leibe trägt, Quittungen oder sonstige Nachweise dabei hat. (Da fangen wir mal beim Koffer selber an...der könnte ja auch in den USA gekauft worden sein) - natürlich auch der Fotoapparat, die Armbanduhr, die Sneakers, die nette Lederjacke etc etc gruß, Klaus (Urinkellner) - kannst ja mal raten was das ist
Bei teuren Artikeln empfiehlt sich, die früher eingeführten Artikel bei der erneuten Mitnahme ins Ausland bei der Ausfuhr beim Zoll zu deklarieren (Ausfuhrbescheinigung). Allerdings sollte man noch nach Jahren gefasst sein, nachweisen zu müssen, dass die damalige Einfuhr ordentlich verzollt wurde. Also Rechnung und Zollrechnung mitführen.
1) zu 1 Nein nur aus eigener Erfahrung............... und habe da mir meine eigene Strategie für diese Momente zurecht gelegt. Die grünen Jungs sind zwar nicht ganz auf der Höhe, aber dumm sind sie nicht. Schuhe Jacken USA. Nur zum Beispiel den Reissverschluß von A&F, Ruehl, Kenneth Cole und was es sonst noch alles gibt sind leider auf der anderen Seite angebracht. Und wie beschrieben die grünen Jungs leben nicht hinter dem Mond. Und wenn Du auch noch angbibst die Digi Cam 2007 für 350 € gekauft hast, darft Du ganz geschmeidigt Nachzahlen. Also suche einfach Deine Schränke durch, in der Hoffnung die Rechnungen zu finden. Und laß die Digi Cam zu Hause. Und was wäre wenn, habe ich ja bereits geschrieben. :mrgreen:
Freigrenze? Naja, nicht ganz sollte auch nur ein Beispiel sein. Aber darum geht es mir eigentlich auch gar nicht. Sondern um das Prinzip. Dann kann ich nämlich jetzt bald alles zu Hause lassen (zumindest das was über der Freigrenze lag) oder mit nem Haufen Papierkram (aller KK-Abrechungen) etc. über den großen Teich fliegen... Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, daß die Zöllner ein bisschen aufs Gepäck schauen - und wenn einer mit 3 Koffern durchkommt, oder 2 laptoptaschen um den Hals hängen hat, freundlich nachfragen. Ferner bin ich davon ausgegangen, daß ich - enmal die Sache eingeführt (jetzt mal unabhängig davon, ob über oder unter der Freimenge), als erledigt betrachten könnte. Als ich aber jetzt in einem anderen Thread gelesen habe, daß sogar Uhren beim Samnauner Skigebiet kontrolliert werden, da blieb mir fast die Spucke weg. ja ja, die Zöllner, sind schon inder Bibel nicht gut angesehen. Und du hast eben nachgelegt - tja, da bin ich jetzt in einem Dilemma.... gruß, klaus
Nochmals Danke Euch beiden - naja, wie gesagt - Dilemma... :cry: habt ihr den kaufbeleg Eurer Digicam oder des notebooks dabei - selbst wenn ihr das regulär in Deutschland gekauft habt? Gruß, Klaus
Demnächst einfach Rechnungen aufheben. Dann ist es auch erledigt. Zumindest mit den 430 € ist um einiges einfacher geworden. Und dann gibt es bei Umsteigeverbindungen ja noch andere Möglichkeiten. :mrgreen: Und jetzt schweige ich lieber.
im Ernstfall sollte deine Story plausibel sein. Wenn sich bsp anhand deines Passes feststellen laesst das du mehrfach ausserhalb der EU warst, und die Geraete u.U. schon Gebrauchsspuren haben, wird das auch der Zoll anders sehen als wenn du einen grossen Koffer voll neues Zeugs hast. Die wollen ja auch Erfolge, und nicht nur Aufwand. Auch wenn man die Quittungen nicht mitschleppt, hat man die oft irgendwo daheim, oder ggf. Kreditkartenabrechnungen etc verfuegbar, so das man im Streitfall durchaus die Stoory legitimieren kann. Fuer hochwertige Dinge (bsp Cam, Computer) macht es auch durchaus Sinn sich die Ausfuhr bestaetigen zu lassen, um den genannten Problemen gleich aus dem Weg zu gehen.
Danke Xidar - das gibt ja schon mehr MUT! Es ist ja auch nicht so, daß ich massenhaft in Übersee einkaufe um dann hier Handel zu treiben und das Zeug zu verhökern (und ich glaube, nach solchen Geschäftmachern wird eher gesucht) - sondern eben in etwa so, wie im Beispiel geschrieben. Danke nochmals - bin jedenfalls jetzt viel Schlauer
Welches der deutsche Zoll nicht macht. Die sgen dann, Du hast ja die Rechnungen. Und wenn Du sagst habe ich nicht; sagen die Dein Problem. Die gehen dann nämlich von einer Einfuhr aus (ohne Verzollung) und wollen dies jetzt nicht legitimieren. Sinnvolle Logik :mrgreen: im Kern nachvollziehbar für den Reisenden unzumutbar. Selber schon erlebt und Sachen daheim gelassen. Das Risiko war mir im letzten Jahr zu groß.
Deshalb braucht man ja auch die Rechnung / Verzollungsbestätigung für die Ausfuhrbescheinigung. Dann weigert sich der Zoll nicht.
Sorry, das werde ich aber nicht machen - wenn dem so ist, muß man wirklich für ALLES eine Quittung haben - auch für das 4 Jahre alte dt. Notebook (in Deutschland gekauft) oder die Armanduhr die man irgendwann mal geschenkt bekommen hat... - nur weil man damit rechnen muß, daß die Zöllner evtl. unfähig sind, Unterscheidungen zu machen. Wie gesagt - dann muss für alles eine Rechung her - von der Arnmbanduhr bis zu den Turnschuhen...das klingt dann schon eher nach unzumutbar bis Nötigung. Gruß, Klaus
Ob das Notebook in Deutschland oder USA gekauft wurde, sehen die beim Zoll sofort. Auch andere elektronische Artikel werden anhand von Seriennummern, Produktbezeichnungen oder ähnlichem identifiziert.
Wenn Gebrauchsspuren und deutsche Tastatur kein Problem. Meinen Firmen PC nehme ich mit. Mein Iphone vor einem Jahr in den USA gekauft bleibt in Deutschalnd (trotz Gebrauchsspuren). Aber im Ernst, die Chancen stehen doch gut das nicht passiert.
Ich glaube, dass man es verkürzt so sehen kann : wenn man früher etwas nach D reingeschmuggelt hat, sollte man es nicht wieder mit ins Ausland nehmen. In allen anderen Fällen kann man entspannt bleiben.