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In den vergangenen Tagen wurde bereits ausgiebig über eine mögliche Testpflicht für Flugpassagiere, die nach Deutschland einreisen diskutiert, nun wurde sie konkretisiert. Am Freitag veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium eine entsprechende Verordnung, die den Rahmen für die neue Testpflicht regelt.
Details der neuen Testpflicht für Flugpassagiere
Alle Passagiere, die per Flugzeug ab dem 30. März eine Reise nach Deutschland planen und einreisen möchten, müssen sich verpflichtend vor Abreise testen lassen. Ausgenommen sind Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben.
Die dem Test zugrundeliegende Abstrichnahme darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Überprüft werden die Testzertifikate von den jeweiligen Airlines. Die Flugreisenden tragen die Kosten der Tests grundsätzlich selbst.
Antikörpertests werden im Rahmen der neuen Testpflicht für Flugpassagiere nicht anerkannt. Erlaubt sind klassische PCR-Tests sowie Antigentests. Antigen-Schnelltests werden anerkannt, wenn sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen. Hierzu zählen Teste, die verglichen mit PCR-Tests, eine 80% Sensitivität und 97% Spezifität erreichen.
Der Testnachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Für den Abgleich der Mindestkriterien durch die zuständigen Gesundheitsbehörden müssen Angaben zum Hersteller der Antigen(schnell)-Tests ersichtlich sein.
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Eine Beförderung durch die Beförderungsunternehmen ist nur mit negativem Testnachweis gestattet. Eine Isolierung nach den örtlichen Vorschriften ist auf eigene Verantwortung durchzuführen.
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