Umbuchung von Miles & More Prämienflügen (COVID-19)

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In den bisherigen Kulanzregelungen der Lufthansa Group fand die Umbuchung von Miles & More Prämienflügen bislang keine wirkliche Berücksichtigung. Auf Nachfrage bei Miles & More konnte Travel With Massi diese jedoch nun in Erfahrung bringen.

Umbuchung von Miles & More Prämienflügen

Miles & More hat folgende FAQ zur Umbuchung von Miles & More Prämienflügen wegen der COVID-19 Pandemie und den damit verbundenen Auswirkungen veröffentlicht. Die Regeln gelten für Flugprämien, die auf den Airlines Lufthansa, SWISS, Austrian, Brussels Airlines, Eurowings, Germanwings, Air Dolomiti oder Edelweiss Air bis zum 31. März 2020 gebucht werden. Das Reisedatum darf nicht später als der 31. Dezember 2020 sein.

Gelten für reduzierte Miles & More Prämienflüge bereits angepasste Regelungen für Umbuchungen?

Wir unterscheiden nicht zwischen regulären und reduzierten Flugprämien, alle Tickets werden gleichbehandelt. Für reduzierte Flugprämientickets aus den Fly & Save Angeboten (Meilenschnäppchen, Fly Smart Flugprämien, Early Bird Flugprämien) gelten dieselben Bedingungen wie für reguläre Prämientickets. Somit ist auch eine Umbuchung von reduzierten Flugprämien einmalig möglich.
Umbuchungen müssen – genauso wie Stornierungen – telefonisch über die Miles & More Service Center erfolgen. Die Umbuchungsgebühr entfällt. Steuern, Gebühren und Airline-Zuschläge werden für den umgebuchten Flug neu kalkuliert und ggf. nachbelastet bzw. die Differenz rückerstattet. Es können dabei alle Lufthansa Group Airlines genutzt werden.

Können reduzierte Flugprämien auf andere Strecken umgebucht werden?

Nein, es sind keine Streckenänderungen möglich.

Können reduzierte Flugprämien auf ein anderes Datum umgebucht werden?

Ja, reduzierte Flugprämien können auf ein anderes Datum umgebucht werden. Bitte beachten Sie dabei die Ticketgültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum. Der Abflug muss dabei bis spätestens 31.12.2020 erfolgen.

Welche Möglichkeiten haben Reisende, die den Hinflug ihres Prämientickets bereits angetreten haben und deren Rückflug storniert wurde? Ist eine Umbuchung auf alle Flüge der Lufthansa Gruppe möglich oder müssen Prämienflug-Verfügbarkeiten bestehen?

Es muss eine entsprechende Prämienflug-Verfügbarkeit bestehen, dann ist eine Umbuchung auf andere LHG Airlines möglich.

Ich möchte meine Flugprämie präventiv umbuchen. Was gibt es zu beachten?

Für die Umbuchung nicht annullierter Flüge muss das Ticket am bzw. vor dem 31. März 2020 ausgestellt worden sein. Der ursprüngliche Reisetermin muss vor dem 31. Dezember 2020 liegen. Die Umbuchung des Tickets muss bis spätestens 31. August 2020 erfolgen; auch wenn der Passagier die erste Strecke nicht angetreten hat (sogenannter „No show“). Die Umbuchung erfolgt innerhalb der ursprünglich gebuchten Prämienklasse.
Die Umbuchungsgebühr entfällt. Steuern, Gebühren und Airline-Zuschläge werden für den umgebuchten Flug neu kalkuliert und ggf. nachbelastet bzw. die Differenz rückerstattet. Bei der Umbuchung können jedoch keine Streckenänderungen vorgenommen werden.”

Kulanzregelung für reguläre Tickets

Für bezahlte Tickets wurde die bestehende Kulanzregelung vor kurzem nochmal erweitert. So muss man sich bei einer Umbuchung beispielsweise nicht direkt auf einen neuen Flugtermin festlegen. Zudem erhält man bei Umbuchungen 50 Euro Rabatt. Die kompletten Regeln sind hier einsehbar. 

Kabinenfoto: (c) Lufthansa

Kommentare

  1. Daniel sagt

    Die Erstattungen sind klar durch die EU geregelt. Die arrogate 5* Lufthansa im besonderem das fliegende Personal mit einer 6 Wochen Ausbildung bekommen nunmehr den unfreiwilligen Streik der Menschen die derren Gehalt zahlen zu spüren. Jetzt währe die richtige Zeit Streiks auszurufen! Sowohl für überzahlte Piloten als auch für Flugbegleiter mit 6 wöchichiger Grundausbildung. Hree Sporr, jetzt ist die Zeit den Konzernvom Ballast zu reinigen! Flugbegleiter die in der Bussiness das Essen der zahlenden Gäste unterschlagen (Selbstversorgung) werden bei BA fristlos gekündigt. Gute Zeit zum Sauber machen!

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