Keine Quarantäne für Rückkehrer aus Risikogebieten

Quarantäneregelung

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Die Bundesregierung hat heute angekündigt, dass für Reiserückkehrer aus Risikogebieten keine Quarantäne mehr anfallen wird. Dies gilt jedoch nur für reguläre Risikogebiete, nicht für Hochinzidenzgebiete oder Virusvarianten-Gebiete.

Rückkehrer aus Risikogebieten müssen nicht mehr in Quarantäne

Bislang musste man in allen Bundesländern bis auf Nordrhein-Westfahlen als Rückkehrer aus einem vom Robert-Koch-Institut klassifizieren Corona-Risikogebiet in Quarantäne. Dies galt auch, wenn man einen negativen Coronatest vorweisen konnte.

Bereits ab dem 13. Mai 2021 ändert sich diese Einreiseregelung. Für verschiedene Personen entfällt die Quarantänepflicht nach Einreise in Deutschland aus einem Risikogebiet:

  • Menschen, die bei der Rückkehr einen negativen Corona-Test vorweisen können. Anerkannt werden PCR-Tests, die maximal 72 Stunden alt sind, und Antigen-Schnelltests, die maximal 48 Stunden alt sind.
  • Menschen, die vollständig geimpft sind. Als vollständig geimpft gelten Personen ab dem 15. Tag nach der zweiten Dosis. Zudem werden nur die in der EU zugelassenen Impfstoffe anerkannt, das sind Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Johnson&Johnson.
  • Menschen, die innerhalb der vergangenen sechs Monate an Covid-19 erkrankt waren und als genesen gelten. Als genesen gilt eine Person, wenn der positive Corona-Test mindestens 28 Tage alt ist.
  • Kinder unter sechs Jahre. Für Kinder ab sechs Jahren gilt die Testpflicht.
  • Grenzpendler und Grenzgänger.

Eine Übersicht der aktuellen Risikogebiete ist auf der Website des Robert-Koch-Instituts verfügbar. Diese wird regelmäßig aktualisiert, da die globale Situation weiterhin dynamisch ist.

Reist man mit dem Flugzeug nach Deutschland, so zählt weiterhin die generelle Testpflicht für Flugreisende. Die dem Test zugrundeliegende Abstrichnahme darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Überprüft werden die Testzertifikate von den jeweiligen Airlines. Genesene und Geimpfte sind hiervon ausgenommen.

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